/ Aufgaben von Brandschutzbeauftragten (BSB)

 

Brandschutzbeauftragte (BSB) werden für eine verantwortungsvolle Position und Funktion in der Brandschutzvorsorge einer Organisation eingesetzt. Sie sind wichtige Hilfsorgane für die eigentlichen Verantwortungsträger (Oberste Leitung), nehmen primär vorgegebene  Kontrollaufgaben wahr und koordinieren die Tätigkeit von Brandschutzwarten (BSW).

 

Häufig sind Brandschutzbeauftragte auch die Ansprechpartner für die Feuerwehr und andere Rettungskräfte. Eine Kombination mit anderen Funktionen/Nominierungen ist sinnvoll. Wenn es im Unternehmen/in der Organisation eine Betriebsfeuerwehr (BtF) gibt, wird die Funktion des BSB zumeist vom Kommandanten der BtF übernommen. 

 

 

 

 

Gesetzlich sind die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten u.a. im ArbeitnehmerInnenschutztgesetz (ASchG), der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und in Feuerpolizeigesetzen der Länder festgeschrieben. Die Ausbildung zum BSB und anderer Brandschutzorgane sind in der TRVB 117 O geregelt und erfolgen durch dazu anerkannte Ausbildungseinrichtungen. 

Die Technischen Richtlinien für Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) geben auch Details zu den Aufgaben wieder, etwa in der

  • TRVB 119 O - Betriebsbrandschutz-Organisation
  • TRVB 120 O - Eigenkontrolle Brandschutz

Übersichtlich umfassen die Aufgaben von Brandschutzbeauftragten nach TRVB 119 O folgendes:

 

  • Entwicklung einer Brandschutzordnung gemeinsam mit der Obersten Leitung sowie Fortschreibung und jährliche Kontrolle dieser auf Aktualität (die Oberste Leitung muss dabei die Brandschutzordnung verbindlich erklären und einführen)
  • Entwicklung eines Alarmplans (Alarmierungsliste, Notfallplanung)
  • Durchführung der vorgesehenen Eigenkontrollen nach TRVB 120 O (Checkliste, Eigenkontrollplan) bzw. Delegation dieser Kontrollen an Brandschutzwarte mit Überprüfung der Tätigkeit dieser
  • Veranlassung der Erstellung von Brandschutzplänen nach TRVB 121 O 
  • Ausbildung und regelmäßige Brandschutzunterweisung von Betriebsangehörigen bzw. der sich im Objekt regelmäßig aufhaltenden Personen (z.B. Reinigungsdienst, etc.)
  • Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes
  • Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen
  • Veranlassung periodischer Überprüfungen (das sind jene Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, die nicht als einfache Kontrolle anzusehen sind und zumeist nicht selbst wahrgenommen werden können, z.B. Überprüfung der Feuerlöscher, Elektroinstallation und Notbeleuchtung, Blitzschutzanlage, etc.) 
  • Veranlassung/Kontrolle zur Wartung/Instandhaltung, Inspektion und Revision von Brandschutzanlagen (z.B. Brandmeldeanlage, Löschanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Wandhydrantensystem, u.dgl.)
  • Freigabe feuergefährlicher Tätigkeiten
  • Unterweisung, Anleitung und Kontrolle von Brandschutzwarten
  • Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei der Außerbetriebnahme von Schutzeinrichtungen
  • Beratung der Obersten Leitung (z.B. Verwendung von privaten
  •  Elektrogeräten im Unternehmen, Umgang mit bestimmten Betriebsmitteln bis hin zum Umgang mit Produktionsrückständen, Abfällen, u.dgl.) und Abstimmung von erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (z.B. während bestimmter Jahreszeiten)
  • Führen des Brandschutzbuches (gesetzliche Pflicht)
  • etc.

Brandschutz ist Teamwork!

Nicht nur die nominierten und ausgebildeten Organe BSB und BSW sind zuständig, sondern alle Personen, die regelmäßig in den Gebäude anwesend sind. Daher sollten möglichst viele Personen auch wissen, welche Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind, wie man sich im Notfall richtig verhaltet und wer die Ansprechpartner sind, wenn man Wahrnehmungen hat, die man als "nicht sicher" einstuft.

 

Brandschutzbeauftragte haben die Kompetenz, das in den Schulungen erlangte Wissen auf die Brandschutzbedingungen im Unternehmen/in der Organisation umzulegen und in den Unterweisungen den MitarbeiterInnen weiterzugeben.