Die Harmonisierung von Bauvorschriften in der Europäischen Union

Mit der Einführung der Europäischen Bauproduktenverordnung wirkt eine EU-rechtliche Bestimmung direkt und ohne sie in nationale Gesetzgebung übernehmen zu müssen. Österreich hat in der Zeit der vorigen EU-Bauproduktenrichtlinie (Vorgänger der Bauproduktenverordnung) eine Vorbildfunktion eingenommen und im Jahre 2010 als einziges Mitgliedsland der EU diese neuen Bedingungen verbindlich übernommen.

Der Übergangsprozess dazu hat bereits im Jahre 2004 begonnen. Seit damals wurden schrittweise ÖNORMen außer Kraft gesetzt und durch harmonisierte Europanormen (EN) ersetzt.

Parallel dazu wurden vom Österreichischen Institut für Bautechnik OIB so genannte Baustofflisten ÖA (ÜA-Zeichen) und ÖE (CE-Zeichen) erarbeitet, die im Verordnungswege - auf Basis der länderspezifischen Bauprodukte- und Akkreditierungsbestimmungen - in den Bundesländern gesetzlich verbindlich eingeführt sind.

 

Die so genannten OIB-Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik wurden mit dem Ziel erarbeitet, die Anforderungen aus der EU-Bauproduktenrichtlinie in nationale Baubestimmungen der österreichischen Bundesländer einheitlich zu übernehmen. Mit derzeitigem Stand ist das für alle 9 Bundesländer erfolgt, allerdings gelten unterschiedliche Ausgabeversionen.

 

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