1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung aller Schulungs-, Qualifizierungs-, Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen, Seminare, Übungen, Lehrgänge, Kurse, Veranstaltungen und dergleichen (in der Folge Veranstaltung genannt) des Brandschutzcollege der BSC Bauingenieure GmbH (in der Folge Veranstalter genannt) soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften für bestimmte Leistungen anderes vorsehen.

2. Anmeldungen und Vertragsabschluss

Um die Effizienz der Veranstaltungen zu gewährleisten, ist die Zahl an Teilnehmern begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Veranstalter berücksichtigt. Aus organisatorischen Gründen kann eine Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn notwendig sein, da sonst eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung nicht garantiert werden kann. Die Anmeldung muss schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer kommt erst mit der Zusendung der schriftlichen Anmeldebestätigung per Brief, per E-Mail oder per Fax durch den Veranstalter an den Teilnehmer zustande und gilt sodann. Es gilt das Datum der Sendebestätigung bzw. des Poststempels.

3. Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen

Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden (z.B. Vorkenntnisse, Ausbildungen, Nachweis einer bestimmten Grundausbildung, u.dgl.), werden diese im Veranstaltungsprogramm oder auf der Internetseite des Veranstalters www.brandschutzcollege.at angeführt. Diese sind von den Teilnehmern eigenständig zu prüfen und zu erfüllen.

4. Zahlungsbedingungen

Die gesamte Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn netto Kassa ab Rechnungserhalt fällig. Ein Barinkasso ist nicht vorgesehen.

5. Stornobedingungen, Rücktritt vom Vertrag, Ausschluss

5.1 Rücktritt des Teilnehmers

Bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung kann der Teilnehmer durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung kostenlos möglich. Das Datum der Sendebestätigung bzw. des Poststempels ist dabei verbindlich.

Vom 13. Tag vor der Veranstaltung (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten Rücktrittsfrist) bis 5 Tage vor der Veranstaltung ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem Veranstalter mit folgender Maßgabe möglich:

            0% Storno bei Nennung einer ersatzweise teilnehmenden Person

           50% Stornogebühr, wenn ersatzweise keine Person bzw. niemand zur Veranstaltung kommt

Vom 4. Tag vor der Veranstaltung steht dem Veranstalter eine Stornogebühr von 100 % der Teilnahme­gebühr zu. Die schriftliche Erklärung zum Rücktritt durch den Teilnehmer innerhalb dieser Frist ändert nichts an der Forderung.

Bei Nichtteilnahme ohne schriftliche Benachrichtigung, einseitiger Abbruch bzw. einseitiger Beendigung des Seminars durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter ebenso die gesamte Teilnahmegebühr zu bzw. ist keine (auch nicht teilweise) Rückerstattung der Teilnahmegebühr vorgesehen.

 

5.2 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten (Lehrbeauftragter, Vortragender) oder anderen zwingenden Gründen bis zum Beginn der Veranstaltung diese abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren/Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

 

5.3 Ausschluss von Veranstaltungen

Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der die jeweilige Gebühr/das Entgelt oder die entsprechende Zahlung nicht geleistet hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 7 und 8) sowie die Hausordnung (Ziffer 11) nicht beachtet oder die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Der Teilnehmer hat einen ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung der gesamten Gebühr/des gesamten Entgeltes bleibt in diesem Fall bestehen.

6. Teilnahmebestätigung

Veranstaltungen gemäß TRVB 117 O werden im dafür vorgesehenen Österreichischen Brandschutzpass eingetragen. Zusätzlich kann vom Veranstalter eine Teilnahme­be­stätigung ausgegeben werden. Ob und welche Veranstaltungen im Österr. Brandschutz­pass eingetragen werden, ist auf der Internetseite des Veranstalters www.brandschutzcollege.at beschrieben und entsprechen die dortigen Angaben den Vorgaben der TRVB 117 O. 

Für Veranstaltungen außerhalb der TRVB 117 O wird eine Teilnahmebestätigung mit entsprechendem Inhalt ausgefolgt. Ein Anspruch auf die Eintragung in einen Pass (z.B. Österr. Brandschutzpass oder Feuerwehrpass) besteht nicht.

7. Schulungsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte, Computer

Dem Teilnehmer überlassene Schulungsunterlagen oder Datenträger dürfen weder kopiert noch Dritten überlassen oder nutzbar gemacht werden. Sie unterliegen den gesetzlichen Urheber­rechtsbe­stimmungen, sowie den auf der Internetseite des Veranstalters www.brandschutzcollege.at beschriebenen Bestimmungen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben bzw. durch Dritte nutzbar gemacht werden. Kommt eine Software zum Einsatz, so ist der Teilnehmer verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiter zu geben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Veranstalters oder des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu beachten.

8. Internetnutzung

Der Teilnehmer darf einen vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Internetzugang nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit z.B. pornografischen, politisch radikalen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner dürfen keine Uploads durchgeführt werden.

9. Programmänderungen

Aufgrund der langfristigen Planung von Veranstaltungen sind jederzeit Programm­änder­ungen möglich und zulässig, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grund­legend verändern. Änderungen im Programm begründen keinen Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Angaben in Veranstaltungsprogrammen sind die zum Zeitpunkt der Planung der Veranstaltung festgelegten Kenntnisstände und Inhalte. Sie gelten daher nur unverbindlich. Es gelten die Bedingungen unter Punkt 5. für Stornierungen.

10. Termine, Zusatztermine

Die in diversen Medien (z.B. Internetseite des Veranstalters www.brandschutzcollege.at) genannten Termine stellen das grundsätzliche Veranstaltungsprogramm dar. Bei genü­gender Teilnehmeranzahl (abhängig von der jeweiligen Veranstaltung bzw. möglicher­weise hoher Nachfrage) können zusätzliche Termine angeboten werden. Ein Anspruch auf einen Teilnahmeplatz in einer ausgebuchten Veranstaltung besteht nicht.

11. Veranstaltungsort

Die in diversen Medien (z.B. Internetseite des Veranstalters www.brandschutzcollege.at) genannten Veranstaltungsorte sind die zum Zeitpunkt der Planung der Veranstaltung festgelegten Austragungsorte. Für den Fall geänderter Bedingungen (Konditionen des Veranstaltungsorts, Buchungsstand, u.dgl.) behält sich der Veranstalter vor, den Veran­staltungsort abzuändern. In diesem Fall werden die Teilnehmer rechtzeitig schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Ein Kostenersatz aus dieser Änderung besteht nicht. Es gelten die Bedingungen unter Punkt 5. Stornierungen.

Der Teilnehmer hat die Hausordnung und ggf. Gästehausordnung des Veranstaltungsorts zu befolgen und sich eigenständig über die Inhalte dieser Unterlagen zu informieren.

12. Datenschutz, elektronische Datenverarbeitung

12.1. Datenerfassung zur Vertragserfüllung

Der Veranstalter ist berechtigt, Daten die den/die Teilnehmer betreffen, zu speichern, elektronisch zu verarbeiten und im Rahmen der Erfüllung des Vertrages zu verwenden und zu verwerten (DVR 4011256). Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Informationen und Daten von Teilnehmern vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

12.2 Datenerfassung für Gesundheitsbehörden

Die Erhebung von Daten ist unter anderem zur Besucherregistrierung erforderlich und möglicherweise für Behörden evident zu halten (z.B. für Gesundheitsbehörden in Angelegenheiten einer Pandemie). Wenn Teilnehmer die Erhebung der Daten für die Besucherregistrierung verweigern, dann können wir bedauerlicherweise keinen Zutritt zu unseren Räumlichkeiten gewähren. Wir weisen ausdrücklich auf unser Hausrecht hin.

Information gemäß Art 13 DSGVO

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: BSC Bauingenieure GmbH, Liebenauer Gürtel 10, 8041 Graz

Zweck(e) der Verarbeitung/ Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Veranstaltungsmanagement (Vertragserfüllung Art 6

Abs. 1 lit b DSGVO), Führen von Anwesenheitslisten und Protokollen, Kontaktpersonennachverfolgung im Falle eines COVID-19-Verdachts (berechtigte Interessen iZm der Vermeidung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO); Kategorien von Empfängern: Ihr Name und Ihre Kontaktdaten werden auf Anfrage von Gesundheitsbehörden im Anlassfall (§ 5 Abs. 3 Epidemiegesetz) an diese übermittelt.

12.3 Fotografie und Filmaufnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Veranstalters im Rahmen der ange­botenen Veranstaltungen fotografiert und/oder gefilmt werden kann und diese Fotos und Filme fallweise im Internet und/oder in Druckwerken veröffentlicht werden. Wenn Teilnehmer während der Veranstaltungen Fotos oder Videos für Ihren privaten Gebrauch machen möchten, werden diese ersucht, eigenständig den betreffenden Vortragenden/Dozenten um dessen ausdrückliche Erlaubnis zu fragen. Eine Veröffentlichung dieses Materials ist nicht gestattet.

13. Haftungsausschluss

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen verursachten Schäden. Teilnehmer verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen den Veranstalter (Brandschutzcollege der BSC Bauingenieure GmbH) und sämtliche Personen, die mit dem Ablauf der Veranstaltungen betraut sind oder damit in Verbindung stehen und den Vertretern des Veranstaltungsorts, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung seitens des Veranstalters.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.

Aus der Anwendung der beim Veranstalter erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter und sämtlichen Personen, die mit dem Ablauf der Veranstaltungen betraut sind, geltend gemacht werden.

Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthalts bei der Veranstaltung haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

14. Sicherheitsmaßnahmen  Covid-19

Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung aktuellen rechtlichen Vorgaben und Covid 19-Sicherheitsmaßnahmen.

15. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung gilt die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.

16. Sonstiges

16.1 Druckfehler

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aufgrund von Druckfehlern oder anderen Gründen jederzeit nachträgliche Änderungen in allen Bereichen seines Angebots vorzunehmen und sämtliche mit Veranstaltungen in Verbindung stehende Belange jederzeit abändern zu können. Derartige Änderungen werden auf der Internetseite des Veranstalters kommuniziert (www.brandschutzcollege.at). Ein Rücktritt vom Vertrag ist durch nachträgliche Änderungen nicht zulässig, wenn das grundlegende Veranstaltungsziel weiterhin verfolgt wird.

 

16.2 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Teilnahme- bzw. Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ABGB.

 

16.3 Widerrufsbelehrung bei Onlineanmeldung über die Internetseite des Veranstalters

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Brandschutzcollege der BSC Bauingenieure GmbH, 8041 Graz, Liebenauer Gürtel 10,

Fax: +43 316 225088 15 oder college@brandschutzconsult.at.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und  ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 

Ende der Widerrufsbelehrung