Die Anerkennung des Brandschutzcollege der BSC Bauingenieure GmbH  als eine eigenständige Ausbildungsinstitution nach den Inhalten der Richtlinie TRVB 117 O erfolgte erstmals am 14.06.2016. Mehrere hundert Seiten an Unterlagen wurden dazu erarbeitet, auf ihre Aktualität hin geprüft und der Anerkennungskommission des ÖBFV Österreichischer Bundesfeuerwehrverband übermittelt.

Zuletzt war noch die Anzahl der erforderlichen Gerichtsverfahren ausschlaggebend, da vorige jahrelange Tätigkeiten in einer nach TRVB anerkannten Ausbildungsinstitution kein Kompetenznachweis gemäß der geltenden Richtlinie darstellt.

Ing. Rudolf Mark ist der Ausbildungsleiter dieser Ausbildungsstätte und gewährleistet damit die Qualität der Lehrgänge, Sonderseminare und Fortbildungsveranstaltungen.

Ende Mai 2019 wurde anhand der Nachreichung des dazu erforderlichen Skriptums diese Ausbildungsberechtigung ohne jegliche Einschränkungen auch auf die Grundausbildung und Erweiterte Ausbildung von Brandschutzorganen erweitert. 

Die Verlängerung dieser Anerkennung um weitere 5 Jahre erfolgte im Juni 2021 und gilt bis Juni 2026. 

 

Ausbildung als "Freies Gewerbe"

Gemäß den österreichischen Berufsregeln fällt die Ausbildung (Erwachsenenbildung) in die Gewerbeordnung und gilt als "Freies Gewerbe". Das bedeutet, es ist kein Befähigungsnachweis über besondere Kenntnisse erforderlich. Sobald eine selbstständige und regelmäßige Tätigkeit in der Absicht, einen Ertrag zu erzielen angeboten wird, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die "angemeldet" werden muss.

Somit kann jeder/jede auch alle Ausbildungen nach den Regeln der TRVB 117 O anbieten, ohne dazu besonders befähigt sein zu müssen. Dies wird auch seitens der Mitglieder des TRVB-Arbeitskreises so vertreten, einschließlich dem Vorsitzenden.

 

Warum "Anerkennung nach TRVB 117 O"?

Es geht schlicht und ergreifend um Qualität. Und wer den Beweis dazu liefern möchte, hochwertige Brandschutzausbildungen am Markt anzubieten, lässt sich von der Anerkennungskommission des TRVB-AK "checken".

Auch ohne Anerkennung ist man zur Abhaltung aller TRVB-Seminare berechtigt (vorausgesetzt Gewerbeanmeldung), beginnend beim Modul 1 bis hin zu allen Fortbildungs- und Sonderseminaren. Die Teilnahmebestätigungen sollten auch von jeder Behörde (z.B. Arbeitsinspektorate) anerkannt werden.

 

Einziger Unterschied: Eine nicht anerkannte Ausbildungsinstitution kann keine Österreichischen Brandschutzpässe ausgeben, die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband nur den anerkannten Stellen zur Verfügung stehen.